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Unser Service im Überblick

Egal, ob alter Gebrauchter oder elegante Nobelkarosse – zur HU/AU müssen, laut gesetzlicher Vorschrift, alle Typen regelmäßig. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Zusätzlich gilt seit 2018, das bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge verpflichtend eine Endrohrmessung durchgeführt werden muss. Die Abgasuntersuchung nehmen wir in bei Autoservice Meti persönlich vor. Die Hauptuntersuchung wird in Zusammenarbeit mit der amtlich anerkannten Prüforganisation GTÜ durchgeführt. Dabei kümmern wir uns für Sie um alles: mit täglichen Terminen und immer garantiert günstig.   

Unsere Fachleute wissen, wie man mit einer breiten Palette von Autoservices umgeht und sind bestrebt, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug vor dem Verlassen unserer Werkstatt bestmöglich funktioniert.

Warum Autoservice Meti?

Wir bieten Fahrzeugbesitzern seit 2006 ein umfassendes Angebot an Werkstattservices. Unsere Fachleute wissen, wie man mit einer breiten Palette von Autoservices umgeht. Egal, ob Sie einen Neuwagen oder einen alten Gebrauchten fahren, unsere Mechaniker sind bestrebt, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug vor dem Verlassen unserer Werkstatt bestmöglich funktioniert.

  • Wir machen die Reparatur für Sie bequemer
  • Unsere freundlichen Kfz-Mechaniker beraten Sie gerne
  • Wir kümmern uns um eine Vielzahl von Autoservices
  • Wir führen die meisten Reparaturen und Wartung noch am selben Tag für Sie durch.
  • Kostenfreier Hol- und Bring-Service.
  • Mietwagen gegen Bezahlung.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann muss eine HU / AU durchgeführt werden?

    Wer einen Neuwagen fährt, muss drei Jahre nach der Erstanmeldung zur HU/AU. Anschließend geht das Prüfintervall in einen Zweijahresrhythmus über. Bei Mietfahrzeugen, Taxen sowie Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ist die Hauptuntersuchung inkl. AU alle zwölf Monate fällig – und zwar bereits ab der Erstanmeldung des Fahrzeugs.

  • Mein TÜV ist seit längerem abgelaufen, was nun?

    Wenn Sie den TÜV überziehen und der eigentliche Termin mehr als acht Monate zurückliegt, wird ein Bußgeld von 60 Euro angesetzt. Vereinbaren Sie daher schnell einen Termin in unserer Meisterwerkstatt um ein Bußgeld zu vermeiden.

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